Feuerpolizeilichen Beschau
- Die Rauchfangkehrer müssen mit dem zuständigen Feuerwehrkommandanten die Objekte festlegen, die kommissionell beschaut werden und ev. weitere Sachverständige beiziehen
- Die Rauchfangkehrer müssen bis 31.12.2011 den Gemeinden einen 10 Jahresplan zur Durchführung der Feuerbeschau vorlegen.
- Richtlinie – feuerpolizeiliche Beschau