Strahlenschutzdienst
Aufbau und Organisation
Der Sonderdienst Strahlenschutz verfügt in jedem Feuerwehrviertel (Wald-, Wein, Most- und Industrieviertel) über je eine Strahlenschutzdienstgruppe, welcher wiederum eine Gruppenkommandant Strahlenschutzdienst sowie dessen Stellvertreter vorstehen.
Anforderung
Die Anforderung des Sonderdienstes Strahlenschutz erfolgt über die Landeswarnzentrale. Den Auftrag zum Einsatz des Sonderdienstes erteilt der Landesfeuerwehrkommandant.
3. Strahlenschutzgruppe Nord Sondergeräte |
Gruppenkommandant |
BSB Michael Brunner |